Vom Operationspräparat zu hochqualitativen Forschungsproben

Vom Operationspräparat in die Gewebebank

Einverständniserklärung

Voraussetzung für die Gewinnung von Forschungsproben für die Gewebebank ist eine gültige Einverständniserklärung des Patienten/Probanden. Die Gewebeasservierung für die Gewebebank des Klinikums rechts der Isar/der Fakultät für Medizin der TU München erfolgt standardmäßig entweder im Schnellschnittlabor des Instituts für Pathologie oder in den Räumlichkeiten des Operationstraktes der Chirurgischen Klinik des Klinikums rechts der Isar. Hierfür gelten spezielle SOPs, sog. Standard Operating Procedures. Diese SOPs legen den genauen Ablauf der Probenasservierung fest.  

Keine Beeinträchtigung der Patientenversorgung

Die Asservierung von Gewebe für die Gewebebank des Klinikums rechts der Isar/der Fakultät für Medizin der TU München wird ausschließlich von ärztlichen Mitarbeitern des Instituts für Pathologie durchgeführt. Dadurch wird gewährleistet, dass in keinem Fall die im Rahmen der Patientenversorgung erforderliche diagnostische Beurteilung des Operationspräparates beeinträchtigt wird. Die Gewebeasservierung wird unmittelbar im Anschluss an die Diagnostik durchgeführt; hierdurch wird die Zeitspanne zwischen Erhalt des Operationspräparates bis zur Schockgefrierung des Gewebes in flüssigem Stickstoff so kurz wie möglich gehalten.

Kurze Ischämiezeiten

Diese sog. Ischämiezeit, also die Zeit in der das operativ entfernte Gewebe ohne Blut- und Sauerstoffversorgung bleibt, ist daher in der Regel unter 30 Minuten. Soweit möglich wird bei jeder Gewebeasservierung sowohl krankhaftes Gewebe (z.B. Tumorgewebe) als auch gesundes Gewebe gewonnen. Nach Überführen der Proben in mit Pseudonymen gekennzeichnete Probenröhrchen erfolgt das Schockgefrieren in Stickstoff. Die pseudonymisierten Probenröhrchen werden hierfür in - ausschließlich für die Gewebebank - vorgesehene Stickstofftanks überführt.

Dokumentation

Die Dokumentation des gesamten Asservierungsprozesses erfolgt unmittelbar im Anschluss und wird im Rahmen eines standardisierten Protokolls durchgeführt. Dabei werden sowohl probenorientierte Daten (z.B. Art und Anzahl der Proben) als auch qualitätsorientierte Daten (z.B. kalte und warme Ischämiezeiten) dokumentiert. Die Proben und zugehörigen Probendaten werden ausnahmslos pseudonymisiert und getrennt voneinander gelagert, sodass entsprechende Datenschutzvorgaben erfüllt werden.

Von der Gewebebank zur hochqualitativen Forschungsprobe

Auflagen zur Nutzung von Forschungsproben

Voraussetzung für die Verwendung von Forschungsproben der Gewebebank ist die Genehmigung eines entsprechenden Antrags durch die Beiräte der Gewebebank. Nach Genehmigung werden die angeforderten Gewebeproben über die Software der Gewebebank identifiziert. Nach Identifikation von passenden Proben mit entsprechenden gewünschten Merkmalen werden diese aus den Stickstofftanks entnommen.

Vorbereitung der Proben - feingewebliche Untersuchung

Danach erfolgt standardmäßig das Anfertigen eines histologischen Schnittpräparates der Probe. Dieses üblicherweise mit Hämatoxylin und Eosin gefärbte Schnittpräparat wird anschließend mikroskopisch (feingeweblich) durch einen Pathologen bzgl. Art des Gewebes (Diagnose, ggf. % Tumorzellgehalt) und Qualität des Gewebes evaluiert. Die Ergebnisse der mikroskopischen Untersuchung werden den Forschern zur Verfügung gestellt. Je nach Wunsch des Forschers werden entweder Schnittpräparate angefertigt oder Gewebestückchen aliquotiert. Es wird darauf geachtet, dass die Kühlkette zwischen der Entnahme der Proben aus dem Stickstofftank und der Übergabe der gewünschten Proben an den Nutzer nicht unterbrochen wird.

Optionale Untersuchungen

Zusätzlich können auf Wunsch auch Tissuemicroarrays (TMAs) angefertigt oder immunhistochemische Untersuchungen durchgeführt werden.

Gewebeübergabe

Die Übergabe des Gewebes wird üblicherweise im Rahmen einer Non-Profit Materialübergabevereinbarung (MTA) geregelt.